Krankengeldrechner
Die Auszahlung von Krankengeld ist ein wesentlicher Teil des Sozialstaates. Damit ist gewährleistet, dass ein Arbeitnehmer auch bei einer Krankheit weiterhin Geld bekommt und dementsprechend keinen sozialen Abstieg befürchten muss.
Das Krankengeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar und wird -zumindest in den ersten sechs Wochen- vom Arbeitgeber als Ersatz für die Entgeltfortzahlung übernommen. Nach diesem Zeitraum fällt für den Arbeitgeber die Pflicht zur Entgeltersatzleistung weg und die Krankenkasse muss das Krankengeld übernehmen.
Mittlerweile haben fast alles Krankenkassen so genannte Krankengeldrechner eingerichtet. Hiermit können Sie ermitteln, wie hoch die Entgeltersatzleistung bei einer Krankheit ausfallen würde. Der Beitrag ist von mehreren Faktoren abhängig: von dem Brutto- und Nettoeinkommen, von einer Einmalzahlung an die Krankenkasse, von Zusatzbeiträgen zur Pflegeversicherung oder dem Familienstand. Auch Selbständige können einen Krankengeldrechner nutzen; hierbei dient natürlich das tatsächlich ausgefallene Arbeitseinkommen anstatt des Lohnes als Orientierung. Andere Einkünfte z.B. aus Vermietung, Zinsen oder Renten spielen meist keine Rolle.
Oftmals sind solche Krankengeldrechner allerdings rechtlich nicht verbindlich, da neben diesen allgemeingültigen Angaben auch die Art der Krankheit oder die Ursachen eben jener eine Rolle spielen können.
Vor allem im Umfeld der privaten Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung (PKV) wird oft nach: Krankengeldrechner gefragt. Sie sind mit Ihrer Suchanfrage nicht der oder die einzige. Gerne dürfen Sie sich auch direkt mit einer email-Anfrage an uns wenden, sollten Ihnen die auf dieser Internetseite gemachten Vorschläge oder Links nicht ausreichen bzw. nicht zielführend sein.
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