Mit einer Zusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte, Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, die normalerweise privat versicherten Patienten vorbehalten sind.
Zusatzversicherte Patienten dürfen sich vom Chefarzt behandeln lassen, und auch das Krankenhaus frei wählen und müssen nicht in Mehrbettzimmern liegen. Außerhalb des Krankenhauses können je nach Bedarf Zuschüsse für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen eingeschlossen werden.
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